Wer über Plattformen Geld verdient, kennt die meist schlechten Arbeitsbedingungen. Bald soll das selbstherrliche Vorgehen der Betreiber gestoppt und reguliert werden.
Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.