Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz einräumen musste, nicht alle Akten geliefert zu haben, hat das Gremium im Bundestag noch einmal eine Zeugin geladen
Man kann also auch ohne Einholung eines Gutachtens relativ schnell erkennen, dass der Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist. Wenn es nach juristischen Maßstäben allerdings erkennbar an einem Tatverdacht fehlt, können diese Ermittlungen nur politisch motiviert sein.