Das europaweite Leistungsschutzrecht, das langsam den Weg durch den Gesetzgebungsprozess der EU nimmt, schränkt die Linkfreiheit im Internet ein, kommentiert Gastautorin Julia Reda.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Für den Bruchteil einer Sekunde denke ich “Goiiiiillllll – Megafame”. Aber ich habe noch nicht zu Ende gedacht und bevor ich antworten kann, kommt gleich hinterher: “für Online-Veröffentlichung bezahlen wir nichts”.
Verlage sollten begreifen, dass ein Internet ohne Verlinkungen kein Netz ist, sondern eine Anhäufung von abgeschotteten Inhalten, die keiner findet und keiner beachtet. (Ulrike Langer)