Julian Oliver has put his finger smack on the pulse. The paradox is what economists call a supply-and-demand imbalance: Surging demand for 24/7 news has become inversely proportional to the supply of quality journalism.
Germany's draft ancillary copyright bill would force news aggregators such as Google News to pay German publishing houses when linking to news items produced by their newspapers, writes Maximilian Ruhenstroth-Bauer.
Im Oktober 2009 veröffentlichte „Lettre International“ ein Exklusiv-Interview mit dem damals noch nicht so sehr im Fokus stehenden Thilo Sarrazin. Die „Bild“ bediente sich ungefragt und veröffentlichte weite Teile des Gesprächs in der Zeitung wie online …
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Ein Leistungsschutzrecht gefährdet die publizistische Vielfalt. Eine differenzierte Analyse der Krise des Journalismus zeigt, dass wir andere medienpolitische Instrumente brauchen. Ein Plädoyer von Tabea Roeßner
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
So viel Einheit war selten: Politiker, Blogger und Unternehmer bemühen das Feindbild Google. Der Deutsche Journalistenverband etwa fordert Gesetze gegen den Konzern und Gratis-Angebote - und stellt dabei das Web in Frage. Angstmache ist kein Ersatz für Analyse, findet Konrad Lischka.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Ein Leistungsschutzrecht soll den Verlegern endlich Geld für ihre Internet-Veröffentlichungen in die Kassen spülen. Quasi automatisch. Was bringt’s? Wer zahlt’s? Wem nutzt’s? Der journalist hat sich auf Interessensuche gemacht. (Timo Rieg)