Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat die große Koalition einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 vereinbart. Der klug eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab – er muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten.
Die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeit erhalten ab Januar einen Mindestlohn. Im Westen 7,89 Euro, im Osten 7,01 Euro pro Stunde. Damit gibt es dann für insgesamt elf Branchen in Deutschland Lohnuntergrenzen. (Von Kerstin Schwenn)