Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die Reden für die 1. Lesung des Entwurfs zum besseren Verlegerschutz im Internet am Donnerstag nächster Woche soll nach bisherigen Planungen nur zu Protokoll gehen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und die Fraktion DIE LINKE haben die Ungereimtheiten und möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Vorabversion) zu systematisieren versucht.
Die Linke will die Position der Urheber gegenüber Verlagen und Musik-Labels gesetzlich stärken. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wirft der Linken vor, die Beteiligten spalten zu wollen.
Am Mittwoch Abend hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., zum PollTalk geladen, um über Risiken und Nebenwirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu reden.
Kein Verlag kann heute noch darauf verzichten, seine Nachrichtenwebsite für Suchmaschinen zu optimieren. Wer die beste Strategie hat, landet vor allem bei Google News ganz oben und erzielt so die meisten Klicks. Manch einer Onlineredaktion geht die aktuelle Entwicklung zu weit: Spiegel Online und süddeutsche.de fordern, dass Google seinen Algorithmus ändert.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?