Online-Journalismus hat kein Geschäftsmodell? Das Netz boulevardisiert den Journalismus? Alles krude Mythen, wie Wolfgang Blau vor einer Woche bei einer Bundestagsanhörung erklärte. Carta dokumentiert den Auftritt.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags hat gravierende Mängel an der Anhörung zur geplanten Besserstellung von Presseverlegern im Internet ausgemacht. Die FDP plant umfangreiche Änderungen.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen.
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die Reden für die 1. Lesung des Entwurfs zum besseren Verlegerschutz im Internet am Donnerstag nächster Woche soll nach bisherigen Planungen nur zu Protokoll gehen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und die Fraktion DIE LINKE haben die Ungereimtheiten und möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Vorabversion) zu systematisieren versucht.
Die Linke will die Position der Urheber gegenüber Verlagen und Musik-Labels gesetzlich stärken. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wirft der Linken vor, die Beteiligten spalten zu wollen.
Am Mittwoch Abend hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., zum PollTalk geladen, um über Risiken und Nebenwirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu reden.
Kein Verlag kann heute noch darauf verzichten, seine Nachrichtenwebsite für Suchmaschinen zu optimieren. Wer die beste Strategie hat, landet vor allem bei Google News ganz oben und erzielt so die meisten Klicks. Manch einer Onlineredaktion geht die aktuelle Entwicklung zu weit: Spiegel Online und süddeutsche.de fordern, dass Google seinen Algorithmus ändert.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Vom Gesetz für den Schutz von Presse im Internet sollen Suchmaschinen und News-Aggregatoren betroffen sein. Kritiker fürchten um RSS-Feeds und Twitter; die Bundesregierung betont, reine Verlinkung, normale Nutzer oder Blogger seien nicht betroffen.
Die deutschen Zeitungsverleger versuchen derzeit, ihren durch gesellschaftlichen Wandel verursachten Profitrückgang zu stoppen. Neben lauteren Lobby-Methoden setzt die Branche dabei vermehrt auf Protektionismus und Desinformation.
Für den Bruchteil einer Sekunde denke ich “Goiiiiillllll – Megafame”. Aber ich habe noch nicht zu Ende gedacht und bevor ich antworten kann, kommt gleich hinterher: “für Online-Veröffentlichung bezahlen wir nichts”.
Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Zurückrudern ist noch nicht olympisch, aber Christoph Keese übt schon mal in der Disziplin Einer ohne Steuermann. Der Außenminister der Axel-Springer-AG behauptet in seinem privat betriebenen Dienst-Blog jetzt nicht mehr, dass das geplante Presse-Leistungsschutzrecht unproblematisch sei, sondern nur noch, dass es nicht unbedingt problematisch sein müsse, wenn die Rechteinhaber verantwortungsvoll damit umgingen.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.
Nun ist er also da, der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt.
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Der lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" ist nun durchgesickert. iRights.info veröffentlicht den Entwurf hier nun aufgrund des hohen öffentlichen Interesses.
Till Kreutzer: Jetzt ist er da: Der offizielle Referentenentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bedenken wurden nicht ausgeräumt: Würde das Leistungsschutzrecht so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge.
Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
„Die Zeit des undifferenzierten Verschenkens von Journalismus ist vorbei“, behauptete Christoph Keese auf Handelsblatt Online. Der Journalist Matthias Spielkamp antwortet, was der Axel-Springer-Lobbyist dabei verschwieg.
Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Bis auf weiteres rufe ich hiermit einen vollständigen Verlinkungs- und Zitatboykott auf, was große deutsche Verlage angeht. Mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt.
Um Probleme zu lösen, die sich Verlage selbst schufen, will die Koalition Informationsfreiheit beschränken. Kai Biermann kommentiert die Folgen des Leistungsschutzrechts.
Die Regierungskoalition einigte sich am gestrigen Sonntag darauf, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. Aggregatoren wie Google News sollen bald zahlen, wenn sie Überschriften fremder Portale übernehmen und sortieren.
Allenthalben wird in den deutschen Zeitungen mal wieder das „geistige Eigentum“ verteidigt. Aus dem Internet schlägt diesen Artikeln, anders als zur Zeit der Print-versus-Blog-Debatte kaum mehr Widerstand entgegen – zumindest publizistisch nicht, denn natürlich sind die Artikel in den Zeitungen selbst Reaktion auf den erfolgreichen Protest gegen Acta. (Von Thierry Chervel)
Verlage sollten begreifen, dass ein Internet ohne Verlinkungen kein Netz ist, sondern eine Anhäufung von abgeschotteten Inhalten, die keiner findet und keiner beachtet. (Ulrike Langer)
SZ-Betriebsrat Ralf Settmacher zur Tarifeinigung: Der Gehaltsabschluss ist mehr als schlecht. Zwei Einmalzahlungen von 200 Euro und einmal 1,5 Prozent linear in drei Jahren bedeuten einen weiteren Reallohnverlust für die Journalisten, die schon in den vergangenen zehn Jahren der allgemeinen Lohnentwicklung hinterhergelaufen sind. Mit dem Abschluss kann man allerdings deshalb einigermaßen leben, weil eine wesentlich schlimmere Katastrophe verhindert wurde, das so genannte Tarifwerk 2 für Berufseinsteiger, die gegenüber ihren älteren Kollegen alles in allem rund 25 Prozent Einbußen hinnehmen sollten.
Belgische Zeitungen, die ein Urteil erwirkten, dass Google ihre Texte nicht zitieren darf, beschweren sich nun über einen "Boykott" durch die Suchmaschine
Zeitungsverleger fordern eine Reform der Mediengesetze in Deutschland. Bund und Länder müssten die „ungebremste Expansion“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit „staatlich finanzierten Presseprodukten“ im Netz stoppen.