Kopierschutzsysteme dürfen zu gewerblichen Zwecken umgangen werden, wenn der Zweck nicht rechtswidrig ist, hat der EuGH entschieden. In dem Fall ging es um Mods für Nintendo-Spielkonsolen, mit denen auch andere Software abgespielt werden kann.
Mehrere Nationen und Staatengemeinschaften haben sich auf Ebene der Weltorganisation für geistiges Eigentum auf einen Entwurf für eine Initiative zur Verbesserung des Zugangs von Blinden zu geschützten Werken geeinigt.