Google gilt vielen derzeit als Inbegriff des Bedrohlichen. Angebracht wäre es dagegen, Google als rational handelndes Wirtschaftsunternehmen zu begreifen. Erst dann ließen sich unbegründete Ängste von tatsächlichen Gefahren unterscheiden.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Google gilt vielen derzeit als Inbegriff des Bedrohlichen. Angebracht wäre es dagegen, Google als rational handelndes Wirtschaftsunternehmen zu begreifen. Erst dann ließen sich unbegründete Ängste von tatsächlichen Gefahren unterscheiden.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.