Das Bundesinnenministerium möchte den Betrieb von Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen Whistleblowing-Plattformen wie etwa Wikileaks ermitteln zu können.
Das vorgeschlagene Darknet-Gesetz führt zu beträchtlichen Risiken für Anbieter von „internetbasierten Leistungen“. Der Entwurf bestätigt eine bedenkliche Tendenz im IT-Strafrecht: Zunehmend werden gefährlich weite Regelungen geschaffen, deren praktischer Nutzen zweifelhaft ist.
Ende Juni durchsuchte die Polizei deutschlandweit Wohnungen von Unterstützern des Tor-Netzwerkes, obwohl diese nur Zeugen waren. In einem Motherboard vorliegenden Schreiben kommt ein Gericht jetzt zu einer klaren Bewertung der Aktion.