Ein Urteil der Erfurter Richter hat zwei Schlussfolgerungen ausgelöst: Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Richter lockern kirchliches Streikverbot“, während die Frankfurter Allgemeine Zeitung behauptet: „Kirchen können Streiks ausschließen“. Haben die Richter ein Urteil gefällt, das nur Gewinner und keine Verlierer kennt? Von Friedhelm Hengsbach SJ, Nell-Breuning Institut