Die Europaabgeordnete Martina Michels, stellvertretendes Mitglied im EP-Kulturausschuss (CULT), kommentiert angesichts der Zustimmung des Europaparlaments zu EU-relevanten Teilen des CETA-Abkommens:
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hält den ausverhandelten CETA-Vertragstext für nicht zustimmungsfähig. CETA ist ein umfassendes Abkommen, das kanadischen Unternehmen weitreichenden Zutritt auf den europäischen Güter- und Dienstleistungsmarkt auch im Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Medienbereich ermöglicht.
Die geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sowie Kanada (CETA) werden gegenwärtig breit diskutiert – auch im Bereich Bildung und Kultur. Vertreterinnen und Vertreter der Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (EuKiA) sowie weiterer Fachausschüsse der KMK haben über mögliche Auswirkungen auf den Bildungs- und Kulturbereich am Montag, den 16. November 2015, in einer Fachtagung in Berlin diskutiert.
Jüngst gab die Bundesregierung noch Entwarnung – jetzt räumt sie ein: Dank Ceta und TTIP könnten künftig Verlage oder Museen vor Schiedsgerichte gezogen werden.
Der Deutsche Musikrat hat im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 18. Oktober die Resolution "Veränderung braucht den Dialog. Aufruf für den Schutz und die Förderung der Kulturellen Vielfalt in Deutschland" verabschiedet – einstimmig, wie es in einer Mitteilung des Dachverbands heißt. Darin werden die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA, mit denen die EU eine Marktliberalisierung anstrebt, kritisiert. Mit einem Zehn-Punkte-Forderungskatalog richtet sich der Deutsche Musikrat an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel.
In der Debatte über die Freihandelsabkommen sind private Schiedsgerichte die Zielscheibe der Gewerkschaften, weil diese offenbar eine grundsätzliche Auseinandersetzung scheuen.