Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen zwischen der EU und USA (TTIP) und Kanada (CETA) ausgesprochen. In entwickelten Rechtsstaaten hätten Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen, unterstreicht die AöW. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern bestehe daher keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen wie in der Wasserwirtschaft sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.