In Brüssel könnten heute die Weichen für ein vorläufiges Inkraftsetzen des Freihandelsabkommens CETA gestellt werden. Wenn die betreffenden Staaten später dagegen stimmten, könnten die Beschlüsse allerdings wieder rückgängig gemacht werden, sagte der Wirtschaftswissenschaftler Peter-Tobias Stoll im DLF. Allerdings werde das praktisch relativ schwierig.
"Das Handelsabkommen Ceta hat wesentliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Damit werden faktisch Hoheitsrechte des Landes Bayern auf die EU übertragen und deshalb bedarf es einer rechtsverbindlichen Zustimmung des Bundesrats." Hier setzt auch das bayerische Volksbegehren gegen Ceta an.
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger ist gegen ein Mitspracherecht für nationale Parlamente bei Ceta und facht damit den Streit um den Umgang der EU mit dem Freihandelsabkommen an.