Die Medien des Mainstreams haben viele Monate gebraucht, um die Gefahren der geplanten »Handelsabkommen« der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) für die Demokratie wahrzunehmen. Inzwischen berichten sie bröckchenweise. Als Jurist haben Sie vor Monaten in einem Gutachten für ATTAC darauf hingewiesen, dass mit diesem Abkommen gegen Grundgesetz und EU-Recht verstoßen wird. Weshalb?
Wie gut findet die deutsche Wirtschaft das Handelsabkommen TTIP wirklich? Mario Ohoven vertritt den Mittelstand. Er hat Bedenken, vor allem gegen Schiedsgerichte.
Wikileaks hat das geheime Kapitel zu privaten Schiedsgerichten für den Investorenschutz (ISDS) im geplanten Handelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) veröffentlicht. Es bestätigt die Befürchtungen der Kritiker.
Bis Ende des Jahres soll der umstrittene Handelsvertrag TTIP mit den USA fertig sein. EU-Kommissarin Malmström geht auf die Kritiker zu, darunter SPD-Chef Gabriel. Doch die Voraussetzungen für eine Einigung sind denkbar schlecht.
Vizekanzler Gabriel und die sozialdemokratischen EU-Handelsminister wollen einen Investitionsgerichtshof statt privater Schiedsgerichte im Handelsabkommen mit Kanada. Für Kritiker ist das der falsche Ansatz, Angela Merkel sieht trotz der deutschen Kritik an den bisher vorgesehenen Klagemöglichkeiten von Konzernen gegen Staaten kaum eine Möglichkeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen.
Erst war es das Chlorhühnchen, nun hat Agrarminister Schmidt mit der möglichen Aufweichung beim Schutz regionaler Spezialitäten für neue Kontroversen um das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA gesorgt.
An den geplanten Handelsabkommen mit den USA und Kanada scheiden sich die Geister. Dass Wirtschaftsminister Gabriel fast nur die Vorzüge von TTIP und Ceta betont, sorgt für Ärger bei Experten, die er selbst berufen hat.