Kolumne Heribert Prantl: Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind eine Täuschung. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz und sind alles andere als harmlos.
Pressemitteilung:
Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.
Zu Recht empören sich viele Europäer über die geplanten Freihandelsabkommen. Die Rechte der Bürger stehen auf dem Spiel. Die EU ist zu wichtig, um sie der neoliberalen Ideologie völlig auszuliefern.
Ein Gastbeitrag von Herta Däubler-Gmelin
Der Umgang mit TTIP von EU und Bundesregierung
Im Umgang mit Entwicklungsländern, aber auch mit Industrieländern wie China, Russland, der Türkei und noch vielen anderen führen die westlichen Industriestaaten gerne das Wort Demokratie im Mund und fordern diese von den genannten ein. Nur, die Demokratie und die damit verbundenen Eigenschaften guter Staatsführung ("good governance") wie Transparenz, Partizipation, eine freie und plurale Presse, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und ihres Zustandekommens werden in den demokratischen Ländern auch nur dann in Anschlag gebracht, wenn es den Regierenden und den vorherrschenden Lobbygruppen und ihren willfährigen Qualitätsjournalisten gerade in den Kram passt.
Demokratischer Kontrollverlust, eine Paralleljustiz der Großkonzerne und zuletzt das Chlorhähnchen: Aus vielerlei Gründen fürchten die Deutschen das transatlantische Freihandelsabkommen. Zu Recht? Ein Faktencheck.
Was hat das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa mit der Amputation der Ukraine zu tun? Der im Abkommen geregelte Investitionsschutz bedeutet Politik nach Wunsch der Wirtschaft, er entstellt das Recht und hebelt die Demokratie aus.