Die Europäische Kommission plant, das CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada „vorläufig“ in Kraft zu setzen – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten. Ein neues Rechtsgutachten zeigt, welche gravierenden Folgen dies haben könnte.
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.