Abstract

Das EU-Wettbewerbsrecht schränke den Geltungsbereich des kollektiven Arbeitsrechts ein, da es Selbstständige von Tarifverhandlungen ausschließe. Es gebe eine steigende Zahl von Selbstständigen, deren Existenz durch zunehmende Prekarität gekennzeichnet sei und deren Arbeitsbedingungen verbessert werden könnten, indem sichergestellt werde, dass Tarifverträge nicht in den Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts fielen. Die Europäische Kommission beabsichtige, den Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts zu reformieren, und dies könne eine Gelegenheit bieten, ein neues Regulierungsparadigma zu definieren. Das Kurzdossier diskutiert eine mögliche Neukonfiguration der Koexistenz von Tarifverhandlungen und Wettbewerbsrecht. Der Zugang zu Tarifverhandlungen solle sicherstellen, dass beschäftigende Unternehmen mit einer dominanten Verhandlungsposition die Arbeitsbedingungen nicht abwerteten.

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