Der Protest von Hunderttausenden habe Wirkung gezeigt und dazu geführt, dass das Freihandelsabkommen CETA jetzt nur vorläufig in Kraft getreten sei, kommentiert Jule Reimer. Nun liege es an den Abgeordneten der Nationalparlamente, das Abkommen genau zu prüfen, um negative Folgen für die Zukunft zu verhindern.
Am Donnerstag tritt das Freihandelsabkommen CETA in weiten Teilen in Kraft. Vollständig gültig ist der Vertrag mit Kanada erst, wenn ihn alle EU-Staaten ratifiziert haben – bisher sind es fünf.
Protest auf den Straßen, drohender Stillstand im Verhandlungssaal: Bei den TTIP-Verhandlungen verschieben EU- und US-Unterhändler die heiklen Themen in die Zukunft. Der Zeitplan für das Handelsabkommen ist kaum noch einzuhalten.
Wie viel eigenständige Politik ist noch möglich, wenn Unternehmen Staaten vor geheime Schiedsgerichte zerren dürfen? Oft nur wenig, wie ein Fall aus Deutschland zeigt.
Trotz massiver öffentlicher Kritik am geplanten Freihandelsabkommen ist die EU keinen Millimeter von ihrer neoliberalen Agenda abgerückt, sagt Pia Eberhardt von der lobbykritischen NGO „Corporate Europe Observatory“ im Interview mit Eric Bonse. Stattdessen wirft Brüssel die Propagandamaschine an.
Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Der DGB fordert vor allem drei Kurskorrekturen: Keine Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, kein Investitionsschutz und kein Abbau von Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards. Alle Infos im DGB-Dossier zum Thema.
Jetzt sind wir nicht mehr auf Vermutungen angewiesen: Die 1500 Seiten des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) liegen vor, Ende September wollen die Vertragspartner sie in Ottawa unterschreiben. Was sie dort unterschreiben, ist wenig amüsant. Mehr noch: Es gibt Anlass zu der Frage, ob die EU-Kommission zu den Verhandlungen bestimmter Kapitel des Abkommens überhaupt befugt war.
Europas Medizinaufsicht will Daten von Medikamententests veröffentlichen. Die US-Pharmalobby widerspricht: Das sei mit dem Freihandelsabkommen TTIP nicht vereinbar.
Konzerne verklagen immer häufiger auch reiche Staaten, wenn ihnen deren Politik nicht passt. Auch deutsche Firmen nutzen die umstrittenen Schiedsgerichte gern.