Webseiten-Betreiber haben zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste und nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Marketing-Potentiale ein Interesse, Informationen über die Nutzung und die Besucher Ihrer Webseiten zu erhalten. Dabei können sie neben der Auswertung eigener Webserver-Protokolle auch auf verschiedene Web-Tracking-Dienste zurückgreifen. Der bekannteste und marktführende Web-Tracking-Dienst ist Google Analytics, der einem Webseiten-Betreiber kostenlos eine relativ detaillierte, grafisch aufbereitete Auswertung der Webseiten-Nutzung anbietet (siehe Lepperhoff/Petersdorf, DuD 4/2008). Google Analytics sammelt ohne explizite Einwilligung — und zumeist auch ohne Kenntnis — der Besucher einer Webseite verschiedene Informationen wie beispielsweise die besuchten Webseiten und die Besuchszeiten einer Session. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Funktion typischer Web-Tracking-Dienste am Beispiel von Google Analytics und befasst sich mit der Frage, inwieweit die Nutzung solcher Services datenschutzrechtlich zulässig ist.
Description
SpringerLink - Datenschutz und Datensicherheit - DuD, Volume 32, Number 5
%0 Journal Article
%1 springerlink:10.1007/s11623-008-0078-8
%A Steidle, Roland
%A Pordesch, Ulrich
%D 2008
%I Vieweg Verlag
%J Datenschutz und Datensicherheit - DuD
%K analytics datenschutz om09
%P 324-329
%R 10.1007/s11623-008-0078-8
%T Im Netz von Google. Web-Tracking und Datenschutz
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%X Webseiten-Betreiber haben zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste und nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Marketing-Potentiale ein Interesse, Informationen über die Nutzung und die Besucher Ihrer Webseiten zu erhalten. Dabei können sie neben der Auswertung eigener Webserver-Protokolle auch auf verschiedene Web-Tracking-Dienste zurückgreifen. Der bekannteste und marktführende Web-Tracking-Dienst ist Google Analytics, der einem Webseiten-Betreiber kostenlos eine relativ detaillierte, grafisch aufbereitete Auswertung der Webseiten-Nutzung anbietet (siehe Lepperhoff/Petersdorf, DuD 4/2008). Google Analytics sammelt ohne explizite Einwilligung — und zumeist auch ohne Kenntnis — der Besucher einer Webseite verschiedene Informationen wie beispielsweise die besuchten Webseiten und die Besuchszeiten einer Session. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Funktion typischer Web-Tracking-Dienste am Beispiel von Google Analytics und befasst sich mit der Frage, inwieweit die Nutzung solcher Services datenschutzrechtlich zulässig ist.
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publisher = {Vieweg Verlag},
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title = {Im Netz von Google. Web-Tracking und Datenschutz},
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