In vielen Unternehmen werden Beschäftigte von automatisierten Systemen gesteuert, am stärksten bei der Plattformarbeit. Der Einsatz dieser Systeme in Arbeitsverhältnissen ist rechtlich noch nicht umfassend geregelt. Erste Gesetz(entwürf)e sollen Arbeiter*innen zu ihrem Recht verhelfen.
Wer über Plattformen Geld verdient, kennt die meist schlechten Arbeitsbedingungen. Bald soll das selbstherrliche Vorgehen der Betreiber gestoppt und reguliert werden.
Microsoft hat die Office-Suite 365 um Funktionen erweitert, mit denen Unternehmen die Arbeitsgepflogenheiten ihrer Belegschaft detailliert beobachten können.
Saisonarbeiter*innen in Tirol werden zur einvernehmlichen Kündigung gedrängt oder rückwirkend gekündigt und offenbar wissentlich einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Bei der Arbeiterkammer in Tirol haben sich Dutzende mit teils haarsträubenden Berichten gemeldet. Drei Betroffene erzählen vom fahrlässigen Umgang mit dem Corona-Virus durch Vorgesetzte und wie sie um ihren Lohn gebracht wurden.
Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.
Die Tagelöhner von heute erhalten ihre Aufträge per Computer oder Smartphone: Essenslieferdienste wie Deliveroo, der Fahrdienst Uber oder „Amazon Mechanical Turk“ – sie alle setzen auf Gig Economy, Plattformökonomie und Crowdworking. Errungenschaften des Arbeitsrechts interessieren da kaum mehr.
Kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten verglich Emmanuel Macron seine Gegenkandidaten François Fillon und Jean-Luc Mélenchon mit der Radikalität von »Thatcher und Trotzki«. Macron selbst hingegen schien in einiger Distanz zu den Instrumenten und Ansichten der Iron Lady zu stehen.