Die CDU-CSU-Fraktion sieht persönliche Erfahrungen von Menschen primär als herrenlosen, wirtschaftlichen Rohstoff zur Produktion von digitalen Wirtschaftsgütern an.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nicht mehr gegen die Sicherheitsforscherin. Laut den Ermittlungsakten greift der Hackerparagraph in ihrem Fall nicht.
Als Lilith Wittmann der CDU eine Lücke in ihrer App mitteilen wollte, hörte ihr keiner zu. Dann folgten Drohungen und eine Anzeige, erzählt sie im Interview.
Nachdem Lilith Wittmann eine gravierende Sicherheitslücke in einer CDU-App entdeckt hatte, ermittelt nun das LKA gegen sie. Aus der CDU wurden zuvor rechtliche Schritte angekündigt. Das Vorgehen ist bemerkenswert, weil Wittmann verantwortungsvoll auf die Lücke hingewiesen hatte. Der CCC will deswegen in Zukunft keine Lücken mehr an die Partei melden.
Digitalcourage solidarisiert sich mit der Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann. Gegen sie wird ermittelt, nachdem sie eine Sicherheitslücke in der CDU-Wahlkampf-App an die Partei und das BSI gemeldet hatte.
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Ein Kompromiss, der auf einer gewaltigen Täuschung basiert. Denn allen Beteiligten ist klar: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.