In einem 84-seitigen Bericht über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, spricht sich die “Commission on the Theft of American Intellectual Property” (IP Commission) für das Sperren von Computern ein, sollte bei ein Nutzer im Verdacht stehen, Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen. Um dieses zu realisieren müsste eine bestimmte Software auf allen Computern installiert sein, die sämtliche Handlungen des Nutzers überwacht und gegebenenfalls einschreiten würde. Kurz gesagt: Die IP Commission fordert die Legalisierung von Rootkits, Malware und Trojanern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.
Computer sollen nach Ansicht der Commission on the Theft of American Intellectual Property gesperrt werden, wenn ein Nutzer sich Einsicht in Informationen zu schaffen versucht, zu denen er nach dem Willen von Rechteinhabern keinen Zugang haben soll.
Der Zürcher Vernetzungsprofessor Felix Stalder hat auf der Konferenz »Netz für alle« vor der »Einhegung« und »Vorformatierung« der Internet-Kommunikation durch Konzerne wie Apple, Facebook oder Google gewarnt.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht in ACTA die Gefahr "unakzeptabler Folgen für die Grundrechte". Der Grund: Das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen definiert die angestrebten Maßnahmen nur mangelhaft.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.