In der letzten Woche stellte Pierre Lescure und Aurélie Filippetti, Ministerin für Kultur, die drei Hauptpunkte der Urheberrechtsreform in Frankreich vor. Nach dreimonatigen Arbeiten und um die sechzig Anhörungen ist Lescure, ehemaliger Leiter des französischen Fernsehsenders Canal+, zu dem Schluss gekommen, dass sich das Hadopi-Warnmodell-System in Frankreich in einer Sackgasse befindet.
In Frankreich veröffentlichte die Kommission unter der Leitung von Pierre Lescure einen Zwischenbericht zur Evaluierung der französischen Urheberrechtsbehörde Hadopi und ihres umstrittenen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Die unzulässige Veröffentlichung von 278 Zeilen aus einem 1974 erschienenen Lehrbuch durch einen Lehrer hat beim Webhoster ServerBeach gereicht, um fast eineinhalb Millionen Weblogs zeitweise vom Netz zu nehmen.
Mit dem Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes vom 24. September 2012 bezieht ver.di eine klare, handlungsorientierte Position in der aktuellen und zum Teil hitzig geführten Debatte um den Stellenwert des Urheberrechts. Das Ziel ist, die Urheberrechte durchzusetzen, um eine ökonomisch tragfähige Existenz von professionellen Werkschaffenden zu erhalten.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will “die Urheberrechte durchsetzen”. Das hat der Bundesvorstand Ende September beschlossen. In einem Positionspapier spricht man sich für Strafverfolgung, Providerhaftung und Leistungsschutzrecht aus – und lehnt Kulturflatrate, Fair Use und Open Access ab.
Die aktuelle und im Volltext online zugängliche Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich – wohl anlässlich der Frankfurter Buchmesse – der “Zukunft des Publizierens“.
Von der Fan-Fiction über ein E-Book im Selbstverlag bis hin zum Verkauf der Rechte an große Verlage: Der Erfolg von "Fifty Shades of Grey" zeigt, welche Chancen das digitale Publizieren bieten kann. Self publishing wirft – je nach Blickwinkel – sein Licht oder seinen Schatten auf die künftigen Entwicklungen im Verlagsgeschäft. Eine weitere Herausforderung liegt in der gestalterischen Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten: Wie lassen sich originäre Formen des digitalen Erzählens – über das enhancement von E-Books hinaus – schaffen? Die fortschreitende Digitalisierung von Inhalten und das illegale Herunterladen oder Teilen (sharing) von Textpassagen oder ganzen Büchern haben eine intensive Debatte um das Urheberrecht neu befeuert. Es gilt, die legitimen Interessen der Autorinnen und Autoren und ihrer Verlage zu schützen, aber auch veränderte Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen, etwa beim gemeinsamen Lesen (social reading) oder beim kreativen Weiterbearbeiten eines Werkes.
Netzzensur, Löschungen auf Zuruf und Abstrafen unwilliger Provider: Eine geheime To-Do-Liste des EU-finanzierten Projekts „Clean IT“ sorgt für Empörung.
In drei Ausschüssen votierten die Abgeordneten am Donnerstag gegen das Anti-Piraterie-Abkommen. Die Voten im federführenden Handelsgremium sowie im Plenum stehen im Juni beziehungsweise Juli an.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
Eigentlich sollte das EU-Parlament das Urheberrechtsabkommen ACTA bis zum Sommer ratifizieren. Doch EU und nationale Regierungen sind durch massive Proteste aus dem Tritt gekommen. Das komplexe Handelsabkommen könnte letztlich doch noch scheitern.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene zur Eindämmung der Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen, schlägt in der politischen und medialen Diskussion hohe Wellen. ACTA wird von unterschiedlichen Seiten teils als schwerer Eingriff in bürgerliche Freiheiten gesehen, teilweise als substanziell geringe Neuerung zur bereits bestehenden Gesetzeslage in Deutschland. Am Wochenende fanden bundesweit in mehreren deutschen Städten Demonstrationen statt. Und auch wir bekommen Anfragen, ob die Daten unserer Kunden in Zukunft noch sicher sind. (Von Dennis Knake)
Der Netz-Protest gegen amerikanische Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (SOPA und PIPA) Anfang des Jahres zeigte Wirkung. Nun steht die nächste Nagelprobe ins Haus: Das ACTA-Abkommen geht in die entscheidende Phase und das Netz läuft erneut Sturm. Für den 11. Februar sind hunderte Demonstrationen geplant.
Gesetzesvorlagen wie ACTA behaupten, sie wollten Urheber schützen, dabei geht es nur um antiquierte Geschäftsmodelle. Das erinnert stark an die „Locomotive Acts“ im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts – und könnte doch viel mehr Schaden anrichten.
Interview mit Lars Klingbeil Das neue internationale Handelsabkommen ACTA erregt derzeit die Gemüter im Netz. Denn es wird befürchtet, dass zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Freiheit im Internet eingeschränkt wird und Provider zu
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.