Externe Arbeitnehmervertreter haben gesetzlich garantierte Plätze im mitbestimmten Aufsichtsrat. Das ist ein gut begründeter Kernbestand der deutschen Corporate Governance, der bei der Umwandlung in eine SE bewahrt werden muss, zeigt ein Rechtsgutachten.
Rechtsrisiken kosten die Deutsche Bank Milliarden. Die dafür verantwortlichen Investmentbanker verdienen Milliarden. Auf der Hauptversammlung bekommt der Vorstand die Wut der Anteilseigner zu spüren. (Markus Frühauf)
Es ist schon merkwürdig: Das Investmentbanking beschert der Deutschen Bank regelmäßig hohe Verluste. Doch die beteiligten Banker entlohnt sie fürstlich. Ein Gastbeitrag. (von Dieter Hein)
Exklusiv Bekannte deutsche Aufsichtsräte formieren sich zu einer neuen Vereinigung, die eigene Leitlinien zur Arbeit der Kontrolleure vorlegen will. Die Gruppe begehrt gegen den zunehmenden Rechtfertigungsdruck auf. Ihre Forderungen sind ein Affront gegen die Regierungskommission. von Jenny Genger Berlin
Die Corporate Governance in Deutschland besitzt eine Reihe sehr spezifischer Ausprägungen. Kennzeichnend ist vor allem die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches System) – in den meisten anderen Ländern sind die Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben in einem Organ vereint (monistisches System). Eine weitere deutsche Besonderheit bieten das Drittelbeteiligungs- und das Mitbestimmungsgesetz: Bei großen Kapitalgesellschaften (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden die Aufsichtsratsmitglieder anteilig von den Anteilseignern und den Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiter wählen dabei entweder ein Drittel oder die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, je nach Größe der Gesellschaft. Weder die Gesellschafter noch die Mitarbeiter wählen jedoch die Vorstandsmitglieder – diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) funktioniert nach dem System „comply or explain“ und zielt darauf ab, die Corporate Governance in Deutschland noch transparenter und effizienter werden zu lassen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex wird im Sommer an die jüngsten Entwicklungen im Aktienrecht und in der rechtspolitischen Diskussion angepasst. Gestern hat die Regierungskommission – zum ersten Mal in ihrer gut zehnjährigen Geschichte – die Forderungen nach mehr Transparenz beachtet – die geplanten Änderungen vorher zur öffentlichen Diskussion online gestellt. Wer will, kann Stellungnahmen bis zum 2. März 2012 einreichen.