BERLIN. Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies hat bundesweit erstmals das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (Aktenzeichen: 1 A 272/08, 273/08, 274/08).
Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies ergibt sich aus den Urteilen, die die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern nach einer mündlichen Verhandlung in mehreren Musterverfahren verkündet hat.