Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.
Betriebe sind bereit, viel mehr jungen Asylbewerbern eine Lehrstelle anzubieten. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer fordert dafür weitere Erleichterungen.
ExpertInnen aus Handwerk, Gewerkschaften und Wissenschaft haben Mitte Oktober Probleme und Herausforderungen im Handwerk analysiert und diskutiert. Von der Tarifbindung in ausgewählten Handwerksbranchen, über die juristische Bewertung von OT-Mitgliedschaften in Handwerksinnungen bis hin zu aktuellen Problemen im KfZ-Handwerk –fundierte Beiträge lieferten neueste Erkenntnisse.
Frau Merkel kam nicht nach Cerea: Im Zentrum der italienischen Möbelproduktion sieht man, wie Sparsamkeit in der Globalisierung eine ganze Region ruiniert. …
Zu gerne würde man die Politiker fragen, was denn diese Region, gebaut auf Reis und Möbeln, tun soll, um wieder zu wachsen. Man würde gerne wissen, wie diese Medizin hier wirken soll, und was all die Polsterer und Schreiner, die Vorhangnäher und Schnitzer denn sonst machen sollen.
BERLIN. Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies hat bundesweit erstmals das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (Aktenzeichen: 1 A 272/08, 273/08, 274/08).
Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies ergibt sich aus den Urteilen, die die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern nach einer mündlichen Verhandlung in mehreren Musterverfahren verkündet hat.