Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.
Internet-Firmen unterstützen Passagiere, Mieter oder Bahnfahrer, ihr Recht und ihr Geld zu bekommen. Bei Anwälten ist die neue Konkurrenz nicht gern gesehen. Doch nun hat der BGH das Geschäftsmodell gebilligt.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
„In der eingangs angesprochenen Tendenz der obersten Bundesgerichte, sich über den Gesetzgeber hinwegzusetzen, nimmt die aktuelle Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH auf Anhieb einen Ehrenplatz ein. So kraß hat sie bisher noch kein Gericht praktiziert.“
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.
Das Gericht hat sich mit einem Urteil zu einem Schutzanspruch auf eine Webseitenanzeige weiter der Linie des Europäischen Patentamtes angenähert, wonach Computerprogramme leicht die Hürde der Technizität überspringen.