1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Zur Historie der Abmahnung und Ausblick, warum diese „Streaming-Abmahnungen“ nur heiße Luft sind – der Abmahner sich aber durch die Sofortzahler eine goldene Nase verdient, und zwar NUR, weil die Abgemahnten panisch werden!
Der Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit Initiativen von Linken und Grünen abgewiesen, mit denen verwaiste Werke besser erschlossen sowie das Open-Access-Prinzip und die Vertragsrechte von Autoren gestärkt werden sollten.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Das Bundesjustizministerium will dem Prinzip "Fair use" als Ergänzung zu den bestehenden Nutzerfreiheiten mehr Gewicht geben, eine Regelung für verwaiste Werke vorlegen und das Urheberwahrnehmungsrecht flexibilisieren.
Was muss mit dem Urheberrecht passieren? Radikal reformieren, sagen die einen. Radikal gegen Raubkopierer vorgehen, sagen die anderen. Eine Meinung hat fast jeder, nur mit den Fakten nehmen es die meisten nicht so genau. Die Politik darf sich systematischer Forschung nicht länger verschließen.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Für die einen ist das Leistungsschutzrecht die Rettung der Zeitungsverlage – für andere Demokratie-gefährdend. Doch das Gesetz ist vor allem eins: überflüssig – und für die Verlage am Ende vielleicht sogar schädlich.
Warum im digitalen Wandel das Urheberrecht das verbietet, was pädagogisch geboten ist. Den Schulen droht ein Kulturkampf. Oder: Das Schulbuch, König der alten Schulmedien, stirbt. Sein Nachfolger steht bereit – wird aber vom aktuellen Urheberrecht blockiert. Ungekürzte Version des Artikels in der taz vom 2.5.2012. (Von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz)
In der heutigen Ausgabe der taz ist unter dem Titel “Schulbuch sucht legale Nachfolger” ein lesenwerter Artikel von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz – den es auch in einer längeren Version gibt – erschienen, der anschaulich schildert, warum das geltende Urheberrecht pädagogisch gebotene Unterrichtskonzepte erschwert und behindert.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. Edition, (2001)
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.