Die Kasachin Alexandra Elbakyan macht mit ihrer Webseite »Sci-Hub« Forschung für alle zugänglich – und wird dafür von einer Milliarden-Industrie verfolgt. Nun entscheidet sich, ob sie verurteilt wird.
Drei große Musiklabels verklagen den deutschen Anbieter Uberspace, weil er die Website von youtube-dl hostet. Mit dem Werkzeug lassen sich Youtube-Videos herunterladen. Um das zu stoppen, nimmt die Industrie große Kollateralschäden in Kauf.
Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Julia Reda.
Reine Links sollen doch nicht lizenzpflichtig werden, deutet der australische Finanzminister Frydenberg an. Zuvor hatte Tim Berners-Lee vor dem Schritt gewarnt.
Bob Dylan hat seine Musikrechte verkauft. Hinter solchen spektakulären Deals steckt heute vor allem die Suche des Finanzkapitals nach profitablen Anlagemöglichkeiten. Und selbst die Künstler schlagen sich auf die Seite der Fonds und Konzerne. Ein Blick ins aktuelle Musikgeschäft.
Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird um Positionen in Sachen Urheberrecht gerungen. Das wäre gut, käme einem die Gewerkschaft dabei nicht zunehmend vor wie Brechts Heilige Johanna der Schlachthöfe, nur weniger lernfähig.
Die Reform der Störerhaftung hätte längst für freies WLAN in Deutschland sorgen sollen. Doch jüngste Gerichtsurteile führen das ad absurdum, findet Julia Reda.
Die EU-Urheberrechtsreform ist durch und mit ihr die umstrittenen Regelungen zu den Uploadfiltern. Jetzt müssen die Gesetzgeber diese in nationales Recht umsetzen.
1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Die geplante Urheberrechtsreform könnte Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet ein Oligopol weniger Anbieter wie
Zum Finale ist nun noch Heribert Prantl in die Bütt gestiegen. Und obwohl die Konkurrenz groß ist, hat der leitende Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ es geschafft, mit seinem Kommentar zu den Verschärfungen des europäischen Urheberrechts, über die das Europaparlament heute abstimmt, Maßstäbe zu setzen an Demagogie.
Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Text- und Data-Mining soll künftig als urheberrechtlich relevante Handlung gelten. Wie beim Kopieren soll es ohne Zustimmung der Rechteinhaber oder Urheber verboten werden. Gegen diesen Plan laufen nun IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen Sturm.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (2001)