Die Aufgabe von Digital-Rights-Management-Systemen ist der Schutz von Urheberrechten, doch sie werden auch dazu genutzt, Bürgerrechte auszuhebeln. Darüber haben wir mit Dr. Harald Müller, dem Vorsitzenden der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes, gesprochen.
Auf den ersten Blick widersprechen sich Open Access (OA) und Digital Rights Management (DRM): Die Open-Access-Bewegung will für die Nutzer den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen möglichst offenhalten. Deren Anbieter hingegen versuchen mit DRM die Nutzungsintensität zu kontrollieren, um über entsprechende Preismodelle die Kosten für Aufbereitung und Angebot zu amortisieren. Entsprechend hart fällt die Kritik des einen am jeweils anderen Modell aus: Aus der Sicht von DRM erodiert OA die Grundlage für die Produktion wissenschaftlicher Informationen. Umgekehrt stellt DRM aus der Sicht der Open-Access-Bewegung eine bedrohliche Einschränkung von Wissenschaft, Forschung und Innovation dar. Der vorliegende Artikel stellt Philosophien und Wirkungsweisen von OA und DRM näher vor und versucht, die Möglichkeit einer Synthese aufzuzeigen.
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S. Etalle, und W. Winsborough. SACMAT '07: Proceedings of the 12th ACM symposium on Access control models and technologies, Seite 11--20. New York, NY, USA, ACM Press, (2007)