Im Oktober legte Dr. Kreß das Gutachten "Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten" im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vor. Bevor es demnächst in Buchform erscheinen wird, erläutert der Professor für Sozialethik und Systematische Theologie an der Universität Bonn hier seine Sicht auf die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Zusammenhang mit den Grundrechten.
Im Streit über das kirchliche Arbeitsrecht ist eine schnelle Lösung nicht in Sicht. Gewerkschaft und evangelische Kirche signalisieren aber Gesprächsbereitschaft. Für die 1,3 Millionen Beschäftigten geht nicht nur um mehr Geld, sondern auch um ein Streikrecht.
Über Gerechtigkeit und Nächstenliebe reden die Kirchen gern und viel. Doch viele ihrer Mitarbeiter vermissen genau diese Tugenden, wenn es um die Bedingungen an ihren Arbeitsplätzen geht.
Ein Urteil der Erfurter Richter hat zwei Schlussfolgerungen ausgelöst: Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Richter lockern kirchliches Streikverbot“, während die Frankfurter Allgemeine Zeitung behauptet: „Kirchen können Streiks ausschließen“. Haben die Richter ein Urteil gefällt, das nur Gewinner und keine Verlierer kennt? Von Friedhelm Hengsbach SJ, Nell-Breuning Institut