In ihrer Antwort auf eine Anfrage aus dem Europäischen Parlament hat die EU-Kommission erklärt, dass Microsoft auch nach seiner Verurteilung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens durch den Europäischen Gerichtshof bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden muss. Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Europäischen Parlament, hatte in ihrer Anfrage auf zwei Regelungen einer EU-Richtlinie abgehoben. Diese sehen den Ausschluss von Bewerbern an Ausschreibungen vor, deren berufliche Zuverlässigkeit aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in Frage gestellt ist oder die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat in sich ihrer Rede vor dem OpenForum Europe in Brüssel am heutigen Dienstag für offene Standards ausgesprochen. "Ich erkenne eine kluge Geschäftsentscheidung, wenn ich eine sehe", sagte Kroes, "und sich für offene Standards zu entscheiden ist tatsächlich eine sehr kluge Entscheidung". Niemand solle durch eine Regierung gezwungen werden, auf geschlossene Technologien zu setzen. Die EU-Kommission werde ihren Teil dazu beitragen, die Verwendung offener Standards zu fördern. Interoperabilität sei ein wichtiges Ziel, zu dessen Erreichen offene Standards wesentlich beitragen könnten. "Standards sind das Fundament der Interoperabilität".
Wie bei dem Ende Februar angekündigten Strategiewechsel in Aussicht gestellt, liefert Microsoft nun weitere Protokollspezifikationen zur freien Einsicht. Im ersten Anlauf im Februar hatte Microsoft nur die im Rahmen der US- und EU-Kartellverfahren erstellten Dokumente frei zugänglich gemacht (Windows Communication Protocols MCPP und Windows Server Protocols WSPP). Nunmehr steht auch Dokumentation zu Office, Exchange und SharePoint im Rahmen der Open Protocol Specifications auf den Web-Seiten des Microsoft Developer Network bereit.