US-Firmen könnten auch ohne das Freihandelsabkommen TTIP auf Investitionsschutz klagen. Möglich macht dies ein bereits bestehendes Abkommen mit einem anderen Land.
Im EU-Handelsausschuss wird über Empfehlungen für weitere TTIP-Verhandlungen mit den USA beraten. Bei bestimmten Definitionengebe es noch unbestimmte Rechtsbegriffe. Dadurch könnte der Investitionsschutz sehr weit interpretiert werden, sagte Helga Springeneer von der Verbraucherzentrale Bundesverband im DLF. Ein Streitpunkt seien die Begriffe "faire" und "gerechte Behandlung".
Die TTIP-Befürworter versprechen liberalisierten Handel und weniger Zölle. Eigentlich müsste Mario Ohoven sie unterstützen. Doch der Mittelständler hat Zweifel.