Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar, hat im Gespräch mit heise online eine gemischte Bilanz des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gezogen. Positiv sei, dass das Normenwerk überhaupt angewendet werde und bei den Bundesbehörden in den vergangenen Jahren jeweils rund 1500 Anträge eingegangen seien. Etwa zehn Prozent davon führten zu offiziellen Beschwerden, denen in der Regel ganz oder teils abgeholfen werden könne. Der Bekanntheitsgrad des Gesetzes lasse aber zu wünschen übrig. Viele Bürger wüssten noch gar nicht, "dass es einen Anspruch gibt auf Zugang zu öffentlichen Verwaltungsakten, für den eine persönliche Betroffenheit nicht erforderlich ist".
"Bei näherer Betrachtung jedoch zeigen sich zahlreiche rechtliche Spannungsfelder. Selbige beginnen bereits bei der Einordnung in das Gerüst der Kommunikationsgrundrechte, spannen sich über marken- und namensrechtliche Probleme bis hin zur Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter, wenn in Blogs gepostet, kommentiert und diskutiert wird. Das vorliegende Werk hat den Versuch unternommen, diese und andere Fragen zu beleuchten und auch Antworten zu geben." (Zitat)
Teil der Dissertation von Dr. Noogie C. Kaufmann, vollständig veröffentlicht im Verlag Dr. Kovac
"Bei näherer Betrachtung jedoch zeigen sich zahlreiche rechtliche Spannungsfelder. Selbige beginnen bereits bei der Einordnung in das Gerüst der Kommunikationsgrundrechte, spannen sich über marken- und namensrechtliche Probleme bis hin zur Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter, wenn in Blogs gepostet, kommentiert und diskutiert wird. Das vorliegende Werk hat den Versuch unternommen, diese und andere Fragen zu beleuchten und auch Antworten zu geben." (Zitat)
Teil der Dissertation von Dr. Noogie C. Kaufmann, vollständig veröffentlicht im Verlag Dr. Kovac
Band 382 aus der Schriftenreihe der BpB beschäftigt sich mit den (Grund-)Rechten in Informationsgesellschaft und den daraus abzuleitenden bzw. nicht ableitbaren Rechten und Pflichten
Die Aufgabe von Digital-Rights-Management-Systemen ist der Schutz von Urheberrechten, doch sie werden auch dazu genutzt, Bürgerrechte auszuhebeln. Darüber haben wir mit Dr. Harald Müller, dem Vorsitzenden der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes, gesprochen.
Eine Vereinigung von Lehrern, Stiftungen und Internetpionieren hat eine Petition lanciert, in der Regierungen und Verlage aufgefordert werden, mit staatlichen Geldern geförderte Unterrichtsmaterialien frei verfügbar zu machen.
"He, sie da oben, haben sie eigentlich eine Genehmigung für ihren fahrenden Laden? Sie kommen mir bekannt vor, haben sie nicht letzte Woche verbotenen Bundeswehreinsatz im Inneren und Hubschraubereinsatz gegen Graffiti-Sprayer verkauft?"
Sue Manuel and Charles Oppenheim discuss the concept of Google as a repository within the wider context of resource management and provision in Further and Higher Education.
Q. Liu, R. Safavi-Naini, и N. Sheppard. ACSW Frontiers '03: Proceedings of the Australasian information security workshop conference on ACSW frontiers 2003, стр. 49--58. Darlinghurst, Australia, Australia, Australian Computer Society, Inc., (2003)
S. Etalle, и W. Winsborough. SACMAT '07: Proceedings of the 12th ACM symposium on Access control models and technologies, стр. 11--20. New York, NY, USA, ACM Press, (2007)