Kulturgüter müssen geschützt werden, denn sie sind für Menschen und Nationen identitätsstiftend. Wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sollen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die sechzehn Bundesländer haben gemeinsam diese Website eingerichtet, um das Bewusstsein für den Kulturgutschutz zu stärken und Transparenz für alle Beteiligten herzustellen.
Das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) enthält neben einer Einleitung die Kantonslisten mit den Objekten von nationaler und regionaler Bedeutung (A-& B-Objekte).