Deutschland wird durch die geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA für den Bildungssektor keine neuen Marktzugangsverpflichtungen übernehmen und behält die Möglichkeit für Rechtsänderungen. Das haben die Staatssekretäre Matthias Machnig, Bundeswirtschaftsministerium, und Dr. Georg Schütte, Bundesministerium für Bildung und Forschung, der HRK versichert.
Der Hauptstreitpunkt an dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sind die privaten Schiedsgerichte. Jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der die Streitigkeiten beseitigen soll: Die Errichtung eines internationalen Handelsgerichtshofes. Wir begrüßen diesen Vorschlag.
Pressemitteilung:
Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.