"Die Position von Freischreiber ist vom Wunschdenken geprägt. Sie geht an den Realitäten des Zeitungsmarktes vorbei und negiert gesetzliche Voraussetzungen des Urhebervertragsrechts. Freischreiber nimmt nicht zur Kenntnis: - dass es viele freie Journalisten gibt, die faktisch gezwungen sind, zu (fast) allen Bedingungen zu arbeiten...Im DJV behauptet niemand, dass das gefundene Ergebnis ein überragender Erfolg wäre. Wohl aber ist es ein wichtiger Schritt zu fairen Honoraren...Freischreiber behauptet, mit den Vergütungsregeln sei ein Buy-Out verbunden. Offensichtlich haben die Autoren von Freischreiber den Text der Vergütungsregeln nicht vollständig gelesen. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass ein Buy-Out in den Regeln nicht enthalten ist...Abgegolten sind mit einem einmaligen Honorar für die einmalige Nutzung das Erstveröffentlichungsrecht (Vervielfältigung und Verbreitung), die einfache Online-Nutzung im aktuellen Auftritt der Tageszeitung und die Nutzung für interne Zwecke des Zeitungsarchivs...Insbesondere entbehrt die Behauptung von Freischreiber, „die für die Zukunft besonders bedeutsame digitale Nutzung zum Beispiel im Internet (soll) in einem einmaligen Honorar inbegriffen sein – zeitlich unbegrenzt und übertragbar“, jeder Grundlage. Nur die aktuelle einmalige Nutzung durch das vertraglich vereinbarte Medium ist abgegolten. Auch beliebig übertragbar ist dieses Recht nicht ohne zusätzliche Honorierung...Ob Honorare, die nach den jetzt vereinbarten Vergütungsregeln selbst nach der Darstellung von Freischreiber in nicht wenigen Fällen „immerhin das Doppelte dessen“ ausmachen, was bisher von Verlagen angeboten und gezahlt wurde, zukünftig eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit für freie Journalisten an Tageszeitungen zulassen, wird die Zukunft weisen...Wenn Gewerkschaften eine Erhöhung wollen, müssen sie den Tarifvertrag kündigen, verhandeln und ggf. streiken. Sie können eine Erhöhung erreichen oder auch nicht. Genauso ist es in den gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen gelöst. Nach zwei Jahren kann wieder verhandelt werden. Mit der Behauptung, die Urheberrechtsnovelle werde mit den Vergütungsregeln ad absurdum geführt, führt sich Freischreiber selbst ad absurdum...Im Übrigen: Der Verein, der sich mit seinen wenigen Mitgliedern großspurig Berufsverband nennt, hat bisher nichts zu Wege gebracht, das zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien beitragen könnte. Hehre Ziele zu haben reicht nicht aus...DJV und dju wird Betrug an Freien und auch noch an den Lesern vorgeworfen...Die Vergütungsregeln sind vereinbart, um die Lage der Freien zu verbessern...Fatal wäre es, wenn die Chance, die in den Vergütungsregeln liegt, nicht genutzt wird."