Die Verwertungsgesellschaft Wort zählt zu den eher Stillen im Lande. Anders als die konfliktfreudige GEMA steht sie nicht unter Dauerbeschuss. Das könnte sich bald ändern. Denn unter den Autoren verstärkt sich der Eindruck, dass ihre Interessen bisweilen etwas stiefmütterlich behandelt werden.
Das Landgericht München hat entschieden: die Vergütungspraxis der VG Wort benachteiligt einzelne Autoren und verstößt gegen das Willkürverbot. Welche Position die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in Verdi (DJU) zur Vergütungspraxis einnimmt, erläutert DJU-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß im Interview.
Eigentlich war für Ende Juni der jährliche Geldregen angekündigt. Doch die Verwertungsgesellschaft Wort hat die Ausschüttung ihrer Einnahmen gestoppt. Denn ein Gerichtsurteil stellt die bisherige Verteilung an Autoren und Verleger infrage. Nur auf den ersten Blick ist das ein Sieg für die Urheber.
Netzpresse: Urheberrecht: Die Autoren hätten nicht mit den Verlagen teilen müssen: Diese Seite ist Teil der Internet-Plattform für Journalisten, Netzwerk der Medien.
Nüchtern, ja fast schon kleinlaut liest sich die jüngste Pressemitteilung (hier als pdf-Dokument) der Verwertungsgesellschaft Wort: Das Landgericht München I habe "eine Entscheidung getroffen, die nicht zugunsten der VG Wort ausgefallen ist. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob eine Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der VG …