Die Diskussion über die Verabschiedung des sog. Freihandelsabkommens CETA bekam vor einigen Tagen eine neue Wende. Bisher wurde CETA als gemischtes Abkommen betrachtet, über das nicht ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat entschieden werden kann. Kritiker sahen eine Hauptaufgabe darin zu verhindern, dass die Entscheidung des Parlaments durch eine vorläufige Anwendung vorweggenommen wird. Sie müssen sich wohl umorientieren, denn die Kommission kommt mit einer neuen Strategie.
Bei der EU-Ratssitzung soll es wohl vor allem um zwei formale Fragen zu CETA gehen: (a) ist CETA ein „reines EU-Abkommen“ oder ein „gemischtes Abkommen“?, (b) soll CETA zur „vorläufigen Anwendung“ gebracht werden? Diese beiden Fragen hängen formal eng zusammen.
Eigentlich ist CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada, bereit zur Unterschrift. Aber nun fordern Rumänien, Luxemburg und Bulgarien Änderungen – ansonsten wollen sie den Handelspakt mit Kanada scheitern lassen. Auch Berlin stellt Bedingungen.
Die Regierungen haben der Kommission den Auftrag gegeben, ein gemischtes Abkommen zu verhandeln. Sie hat nicht die Kompetenz, am Ende zu sagen, das, was sie ausgehandelt hat, sei ein EU-only-Abkommen. Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV, der die Abänderung von Gesetzen regelt, für die die Kommission das Vorschlagsrecht hat. Diese kann der Rat vor Weiterleitung an das EU-Parlament tatsächlich nur einstimmig abändern. Das, so die Kommission gelte nun auch für die Einschätzung der Kommission zur Rechtsnatur von CETA.
Wie haben sich die Einstellungen gegenüber TTIP in der Politik verändert, seit der Mangel an Transparenz in den Verhandlungen zum Thema wurde und die Protestbewegungen immer mehr Zulauf bekommen haben? Und wie groß ist eigentlich das Interesse der Öffentlichkeit? Gabriel Siles-Brügge und Ferdi De Ville werfen einen Blick auf die Proteste anlässlich der Verhandlungen um das Handelsabkommen. - Der Beitrag ist aus dem Buch „TTIP – Wie das Handelsabkommen den Welthandel verändert und die Politik entmachtet“, das 2016 im transcript-Verlag erschienen ist.
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger ist gegen ein Mitspracherecht für nationale Parlamente bei Ceta und facht damit den Streit um den Umgang der EU mit dem Freihandelsabkommen an.
Die Gespräche über das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA gehen heute in die 14. Verhandlungsrunde. Es soll vor allem um technische Details gehen, weniger um das große Ganze. Das ist auch der Grund, warum inhaltlich wenig zu erwarten ist.
Eine Studie (Prof. Nettesheim, für Studie siehe unter Publikationen) zeigt seit Monaten, wie Ceta die Daseinsvorsorge der Länder beschneidet. Kretschmanns Regierung wollte das geheimhalten.
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada könnte nach SPIEGEL-Informationen an den nationalen Parlamenten vorbei beschlossen werden. Genau das wollte die Bundesregierung bisher verhindern.
Kehrtwende in Brüssel: Nationale Parlamente dürfen über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen. Das könnte zum Aus für CETA führen. Vorher aber könnten Teile davon in Kraft treten.
Der Bundestag soll über das umstrittene Ceta-Abkommen abstimmen, aber die EU-Kommission will es vorher in Kraft setzen. Nur die Bundesregierung könnte das verhindern.
Die EU will die nationalen Parlamente nicht an der Entscheidung über ein Freihandelsabkommen mit Kanada beteiligen. Damit würden CETA-Verschwörungstheorien "explodieren", sagt Gabriel.
"Das Handelsabkommen Ceta hat wesentliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Damit werden faktisch Hoheitsrechte des Landes Bayern auf die EU übertragen und deshalb bedarf es einer rechtsverbindlichen Zustimmung des Bundesrats." Hier setzt auch das bayerische Volksbegehren gegen Ceta an.