Wallonien lässt die westliche Welt zappeln – und wird dafür je nach politischem Standpunkt des Betrachters als einzig aufrechtes gallisches Dorf besungen oder als eigennützige Erpresserbande geschmäht. Stutzig macht jedoch die prompte Reaktion, man hätte CETA besser doch nicht als „gemischtes Abkommen“ einstufen sollen, sondern als Abkommen zwischen der EU und Kanada ohne direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten. Rechtlich ist diese Reaktion höchst bedenklich.
Analyse des Urteils des BVerfG zur Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Anwendung von CETA. Besonderer Fokus wird auf die Schwierigkeiten und Widersprüche gelegt, die vom BVG gestellten Bedingungen mit sich bringen.
Deutschland darf dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vorläufig zustimmen - das haben die Verfassungsrichter entschieden. Doch die Bedingungen, die sie stellen, sind strenger als gedacht.
Gemeinsam mit europäischen und kanadischen Partnern liefern wir heute eine Analyse des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA. Darin wird deutlich: CETA ist keinen Deut besser als TTIP. Auch das Abkommen mit Kanada birgt viele Gefahren für Demokratie und Gemeinwohl.
Sie heißen TAFTA, TiSA, TTIP, integrierter transatlantischer Markt, CETA… und sie haben noch viele andere Bezeichnungen. Alles wird daran gesetzt, die Dinge unverständlich zu machen und das Interesse der Bürger gar nicht erst zu wecken. Um Licht in die Sache zu bringen, fassen wir die zahlreich vorhandenen Teilanalysen zusammen und geben Einblick in die verschiedenen Projekte zum Thema „Freihandelsabkommen“ oder besser gesagt „Abkommen über die Freiheit, Geschäfte zu machen. Wir behandeln das bekannteste Abkommen, jenes zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das Parallelabkommen mit Kanada, das Abkommen über den freien Dienstleistungsverkehr, aber auch drei Projekte zu Abkommen zwischen der Europäischen Union und Afrika.
US-Firmen könnten auch ohne das Freihandelsabkommen TTIP auf Investitionsschutz klagen. Möglich macht dies ein bereits bestehendes Abkommen mit einem anderen Land.
Jetzt sind wir nicht mehr auf Vermutungen angewiesen: Die 1500 Seiten des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) liegen vor, Ende September wollen die Vertragspartner sie in Ottawa unterschreiben. Was sie dort unterschreiben, ist wenig amüsant. Mehr noch: Es gibt Anlass zu der Frage, ob die EU-Kommission zu den Verhandlungen bestimmter Kapitel des Abkommens überhaupt befugt war, mit anderen Worten: Ist CETA rechtswidrig?