Zwei freiberufliche Computertechniker haben sich gegen Daimler durchgesetzt: Sie seien im Rahmen von Scheinwerkverträgen bei dem Autokonzern beschäftigt worden, urteilte nun das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. In Wirklichkeit seien sie Angestellte Daimlers gewesen.
{. Däubler. Theorie und Praxis der Gewerkschaften Europ. Verl.-Anst., Frankfurt u.a., Überarb. Neuaufl. des Beitrags in "Streik und Aussperrung" Edition, (1975)