Die Frage was geht, was bleibt?“ wird für die Bibliotheken immer wichtiger, da ein stetiger Zugang an physischen Medien zunehmend auf knapper werdenden Magazinplatz trifft. Bibliotheken entscheiden vor diesem Hintergrund gezwungenermaßen, entweder ad hoc oder in grundsätzlicher Form, über das in ihrem Bestand entbehrliche Schrifttum einerseits und andererseits das Gut, das unbedingt in gedruckter Form vor Ort archiviert werden muss. Diese Festlegungen berühren auch das Selbstverständnis der jeweiligen Bibliothek. Die SUB Hamburg steht exemplarisch für die vielfältigen Anforderungen, die dabei berücksichtigt werden müssen: Sie hat als Hamburger Landesbibliothek und eine der bedeutendsten wissenschaftlichen Bibliotheken in Norddeutschland explizite und implizite Verpflichtungen zur Archivierung bestimmter Bestände. Zugleich ist sie als zentrale Bibliothek für die Universität und die Stadt aufgefordert, im Rahmen der Bestandsentwicklung eine angemessene und bewusste Aussonderung zu betreiben. Um für zukünftige Aussonderungsaktionen gerüstet zu sein, hat die SUB Hamburg 2016 ein Archivierungskonzept erarbeitet, das Faktoren wie die zu erwartende Nutzung, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie bestehende Verpflichtungen und die geltende Rechtslage einbezieht. Im Zentrum stehen die Definition eines archivwürdigen Kernbestandes, der den vielfältigen Aufgaben und dem Selbstverständnis der Bibliothek gerecht wird, und ein Ansatz dafür, das entbehrliche Schrifttum im Bestand nach transparenten Kriterien zu identifizieren. Im Rahmen dieses Vortrages werden die Vorgehensweise bei der Erarbeitung des Konzeptes, dessen Inhalte und die absehbaren Entwicklungen dargestellt. Ein Schwerpunkt wird darauf gelegt, wie die Vorgaben des Konzeptes in einer Aussonderungsmaßnahme der SUB Hamburg praktisch umgesetzt werden.