Rückschlag für die Freihandelsgegner: Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen das Ceta-Abkommen abgelehnt. Die Richter formulierten aber Bedingungen. Auch deshalb sind die Kläger zufrieden.
Beide Regierungen seien für den Abschluss einer "ehrgeizigen, ausgewogenen" Vereinbarung, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichen bilateralen Erklärung. Aber man werde darauf achten, dass zentrale Forderungen erfüllt würden: EU-Unternehmen müssten Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den USA bekommen, auch auf Ebene der US-Bundesstaaten. Genannt werden zudem der nötige Schutz geografischer Angaben europäischer Produkte und bestimmter Dienstleistungen sowie das Festschreiben von Nachhaltigkeitszielen und der sozialen Verantwortung von Unternehmen.
S. Pieschl. (2008)Methodology: experimental study ; Dissertation, Literature: English ; Quelldatenbank: EBPSYX ; Format:marcform: print ; Umfang: 3 S. Anhang.