Die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Techniken zur Gesichtserkennung rechtsgemäß in Online-Diensten und im Mobilfunk genutzt werden können.
F. Schroff, D. Kalenichenko, and J. Philbin. (2015)cite arxiv:1503.03832Comment: Also published, in Proceedings of the IEEE Computer Society Conference on Computer Vision and Pattern Recognition 2015.