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heise online | EU-Datenschützer erläutern Regeln für Gesichtserkennung


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Die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Techniken zur Gesichtserkennung rechtsgemäß in Online-Diensten und im Mobilfunk genutzt werden können.

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  • @lysander07

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