Ob Netzneutralität, Datenschutz oder Urheberrecht – wie der digitale Raum reguliert werden sollte, ist höchst umstritten. Dazu kommt, dass viele Entscheidungen auf nationaler Ebene kaum sinnvoll getroffen werden können.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Darf ein Institutsleiter bestimmen, welche Wissenschaftler seines Instituts als Autoren auf Publikationen genannt werden - unabhänging von der tatsächlichen Autorenschaft? Ein Forscher in Bremen bezichtigte seinen Chef deshalb des geistigen Diebstahls - und verlor prompt seinen Job. (Von Hermann Horstkotte)