Im EU-Handelsausschuss wird über Empfehlungen für weitere TTIP-Verhandlungen mit den USA beraten. Bei bestimmten Definitionengebe es noch unbestimmte Rechtsbegriffe. Dadurch könnte der Investitionsschutz sehr weit interpretiert werden, sagte Helga Springeneer von der Verbraucherzentrale Bundesverband im DLF. Ein Streitpunkt seien die Begriffe "faire" und "gerechte Behandlung".
Die Europäische Kommission schlägt mit der Investitionsgerichtsbarkeit ein neues und transparentes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten vor.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmstrom schlug im Rahmen der TTIP Verhandlungen einen internationalen Handelsgerichtshof vor: Konzerne können Regierungen verklagen, wenn sie sich etwa durch neue Klimaschutzgesetze benachteiligt fühlen.
Eine Viertelmillion Menschen haben in Berlin, am 10. Oktober 2015, gegen TTIP, das geplante Handelsabkommen mit den USA sowie gegen das Ceta-Abkommen mit Kanada demonstriert. Über drei Millionen Menschen haben europaweit gegen diese Abkommen unterschrieben. Neueste Umfragen belegen: Immer mehr Menschen sind über die Gefahren dieser Abkommen informiert.