Nach dem Linkhaftungsurteil des Landgerichts Hamburg: Verlagsjustiziar Joerg Heidrich hat für heise online nachgeforscht, ob sich der Verlag in Abmahngefahr begibt, wenn er Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt.
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.