Bei der traditionellen Anti-Nazi-Demo in Dresden kam es im Februar 2011 zu Gewaltexzessen: Das Amtsgericht hat nun einen angeblichen Rädelsführer zu einer knapp zweijährigen Haftstrafe verurteilt – ohne Bewährung. Und ohne konkrete Beweise.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden. (Von Frank Rieger)
Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen. (Von Kai Biermann)
Der rechtswidrige und schlampig programmierte Staatstrojaner, den der CCC analysierte, stammt unter anderem von staatlichen Stellen in Bayern beziehungsweise vom Zoll. Das teilte der Anwalt eines Betroffenen mit. Bayerns Innenminister bestätigte dies.